PKV-Grundlagen

Anwartschaftsversicherung in der PKV: Sinn, Kosten, Arten

Von Thomas BergerAktualisiert am 9. Mai 20267 Min. Lesezeit

Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung: kleine und große Anwartschaft, Kosten in Prozent, wann sie sich lohnt und wie Sie sie reaktivieren.

Anwartschaftsversicherung in der PKV: Sinn, Kosten, Arten
Inhaltsverzeichnis
  1. Was eine Anwartschaft eigentlich macht
  2. Kleine und große Anwartschaft im Vergleich
  3. Wann sich welche Variante rechnet
  4. Die typischen Situationen aus der Praxis
  5. Was die Anwartschaft steuerlich und beihilferechtlich bedeutet
  6. So reaktivieren Sie die Versicherung richtig

Ein Mandant von mir, Soldat auf Zeit, wollte vor seinem Auslandseinsatz seine PKV einfach kündigen. Spart ja Geld, dachte er. Drei Jahre später, zurück in Deutschland und mittlerweile mit Bluthochdruck und einer Bandscheiben-OP in der Akte, wollte ihn kein Versicherer mehr zum alten Beitrag nehmen. Genau für solche Fälle gibt es die Anwartschaft, und kaum jemand erklärt sie verständlich.

Die Anwartschaftsversicherung ist im Grunde eine Pausentaste für die private Krankenversicherung. Sie zahlen einen kleinen Beitrag, behalten dafür Ihre Rechte und kommen später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Klingt simpel. In der Praxis entscheidet aber die Wahl zwischen zwei Varianten über mehrere tausend Euro.

Was eine Anwartschaft eigentlich macht

Wenn Sie aus der PKV vorübergehend raus wollen, stehen Sie vor einem Problem: Kündigen Sie ganz, verlieren Sie zwei Dinge. Erstens Ihren versicherten Gesundheitszustand. Wer bei der ersten Aufnahme gesund war, wird es nach ein paar Jahren vielleicht nicht mehr sein, und jede neue PKV will Sie erneut prüfen. Zweitens Ihre Altersrückstellungen, also das Polster, das die Versicherung über Jahre aus Ihren Beiträgen anspart, damit der Beitrag im Alter nicht durch die Decke geht.

Die Anwartschaft hält genau diese Position offen. Sie ist kein eigener Krankenversicherungsschutz, im Anwartschaftszeitraum bekommen Sie also keine Leistungen erstattet. Sie reservieren sich nur das Recht, zu Ihren alten Konditionen wiederzukommen. Dafür ruht der eigentliche Vertrag.

Wichtig ist der Unterschied zum bloßen Ruhenlassen oder zu einer Beitragsfreistellung, die manche durcheinanderbringen. Die Anwartschaft ist die saubere, vertraglich geregelte Form dieser Pause, mit klar definierten Rechten beim Wiedereinstieg. Ein formloses “ich zahle mal nicht” gibt es in der PKV nicht.

Kleine und große Anwartschaft im Vergleich

Hier liegt die eigentliche Entscheidung. Beide Varianten sichern Ihren Gesundheitszustand, der Unterschied steckt in den Altersrückstellungen und im Eintrittsalter.

Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand. Es werden keine Altersrückstellungen weiter aufgebaut. Wenn Sie zurückkommen, wird Ihr Beitrag nach Ihrem dann aktuellen Alter neu berechnet. Sie sind also wieder drin, aber teurer, als wären Sie durchgehend versichert geblieben.

Die große Anwartschaft sichert zusätzlich Ihr Eintrittsalter und baut die Altersrückstellungen weiter auf. Nach der Pause werden Sie behandelt, als hätten Sie durchgehend voll eingezahlt. Der Beitrag bleibt entsprechend näher am alten Niveau. Das kostet aber im Anwartschaftszeitraum spürbar mehr, weil der Sparanteil mitläuft.

Merkmal Kleine Anwartschaft Große Anwartschaft
Gesundheitszustand gesichert ja ja
Neue Gesundheitsprüfung beim Wiedereinstieg nein nein
Altersrückstellungen werden nicht weiter gebildet werden weiter gebildet
Eintrittsalter beim Comeback aktuelles Alter ursprüngliches Eintrittsalter
Kosten (Anteil am Tarifbeitrag) ca. 5 bis 10 % ca. 30 bis 45 %
Beispiel bei 600 € Beitrag rund 30 bis 60 € im Monat rund 180 bis 270 € im Monat
Eignung kurze Pausen lange Pausen, hohes Alter

Die Prozentwerte schwanken je nach Tarif, Alter und Versicherer. Bei einem jungen, gesunden Menschen ist der Sparanteil noch klein, da fällt die große Anwartschaft günstiger aus als bei einem 50-Jährigen.

Wann sich welche Variante rechnet

Meine Faustregel aus der Beratung: Die kleine Anwartschaft passt zu kurzen, überschaubaren Pausen, die große zu langen oder unbefristeten.

Bei einer Pause von ein, zwei Jahren ist der Effekt der nicht gebildeten Altersrückstellungen meist gering. Die paar Euro Mehrbeitrag später wiegen die hohen Kosten der großen Anwartschaft nicht auf. Hier reicht die kleine Variante fast immer.

Anders bei einer langen Pause. Wer mit Mitte 30 für zehn Jahre ins Ausland geht und mit Mitte 40 zurückkommt, holt die fehlenden Altersrückstellungen praktisch nie mehr günstig auf. Jedes Jahr ohne Rückstellungsaufbau bedeutet später höheren Beitrag bis ans Lebensende. In solchen Fällen ist die große Anwartschaft trotz höherer laufender Kosten oft das günstigere Gesamtpaket.

Rechnen Sie es konkret durch. Ein grobes Beispiel: kleine Anwartschaft für zehn Jahre bei 40 Euro im Monat sind rund 4.800 Euro. Die große bei 200 Euro sind 24.000 Euro, also rund 19.000 Euro mehr. Diese Differenz muss sich über den späteren Beitragsvorteil hereinholen. Bei langer Restlaufzeit und hohem Alter beim Wiedereinstieg passiert das durchaus, bei kurzer Pause fast nie. Lassen Sie sich die Beitragsunterschiede für beide Szenarien vom Versicherer schriftlich geben, dann sehen Sie es schwarz auf weiß.

Die typischen Situationen aus der Praxis

In welchen Lebenslagen kommt die Frage überhaupt auf? Das sind die Fälle, die mir am häufigsten begegnen.

  • Auslandsaufenthalt mit Rückkehrabsicht. Sie gehen für ein paar Jahre raus, sind dort lokal oder über den Arbeitgeber versichert, wollen aber zurück in Ihren PKV-Tarif. Klassischer Anwartschaftsfall.
  • Beamte und Soldaten mit freier Heilfürsorge. Polizisten, Soldaten, oft auch Feuerwehrleute haben im aktiven Dienst freie Heilfürsorge und brauchen keine eigene Versicherung. Im Ruhestand greift dann die Beihilfe, und sie brauchen eine PKV als Ergänzung. Eine große Anwartschaft hält in der Zwischenzeit Eintrittsalter und Gesundheit fest. Das ist einer der lohnendsten Anwendungsfälle überhaupt.
  • Elternzeit. Wer in der Elternzeit das Einkommen verliert und vorübergehend in die Familienversicherung des Partners wechselt oder versicherungspflichtig wird, kann die PKV per Anwartschaft offenhalten. Das übersehen viele Ratgeber komplett.
  • Wechsel von der PKV in die GKV. Wer unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht und gesetzlich pflichtversichert wird, aber damit rechnet, später wieder über die Grenze zu kommen, sichert sich mit einer Anwartschaft den Rückweg.
  • Kurze Arbeitslosigkeit oder Sabbatical. Hier reicht meist die kleine Variante, weil die Pause überschaubar bleibt.

Bei Beamtenanwärtern, die nach dem Studium nicht sofort verbeamtet werden, lohnt ein Blick auf die sogenannte Öffnungsaktion mehrerer Versicherer, über die ein Einstieg mit vereinfachter Prüfung möglich ist. Das ist aber ein eigenes Thema und kein Ersatz für die Anwartschaft.

Was die Anwartschaft steuerlich und beihilferechtlich bedeutet

Ein Punkt, den fast keiner der großen Ratgeber sauber erklärt: Auch Anwartschaftsbeiträge zählen grundsätzlich zu den Vorsorgeaufwendungen, sie sind also nicht steuerlich verloren. Entscheidend ist eine 100-Euro-Grenze pro Jahr. Bleiben Ihre Anwartschaftsbeiträge im Kalenderjahr unter 100 Euro, behandelt das Finanzamt sie komplett wie Beiträge zur Basisabsicherung und erkennt sie voll an. Liegen sie darüber, wird der Anteil über 100 Euro nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem auch der zugrunde liegende Tarif als Basisabsicherung gilt. In der Praxis tragen Sie die Werte in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein, Ihr Versicherer weist die abzugsfähigen Anteile meist in der Jahresbescheinigung aus. Wer mit einem fetten Steuervorteil rechnet, wird trotzdem oft enttäuscht, weil viele Angestellte und Selbstständige ihren Höchstbetrag für sonstige Vorsorge schon mit anderen Beiträgen ausschöpfen. Im Zweifel klären Sie die genaue Einordnung mit Ihrem Steuerberater.

Beihilferechtlich ist die große Anwartschaft für künftige Beihilfeberechtigte oft der entscheidende Baustein, weil sie sicherstellt, dass im Ruhestand ein bezahlbarer beihilfekonformer Tarif zur Verfügung steht. Hier geht es selten um Steuern, sondern um die schlichte Frage, ob Sie mit 65 überhaupt noch zu vernünftigen Konditionen versichert werden.

So reaktivieren Sie die Versicherung richtig

Die Pause endet nicht von allein. Sie müssen aktiv werden, und hier passieren die meisten Fehler.

Melden Sie sich rechtzeitig beim Versicherer, idealerweise ein bis zwei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg. Die Reaktivierung läuft ohne neue Gesundheitsprüfung, das ist der ganze Sinn der Sache. Der Vertrag lebt zu den gesicherten Konditionen wieder auf, bei der großen Anwartschaft eben mit dem alten Eintrittsalter.

Drei Dinge, auf die Sie achten sollten:

  1. Beiträge lückenlos zahlen. Wer den Anwartschaftsbeitrag schleifen lässt, riskiert die Kündigung und damit den Verlust aller gesicherten Rechte. Richten Sie einen Dauerauftrag ein.
  2. Tarifänderungen prüfen. Während Sie pausiert haben, kann der Versicherer den Tarif geändert oder den Beitrag angepasst haben. Der Wiedereinstieg erfolgt zu den dann gültigen Bedingungen des Tarifs, nicht eingefroren auf dem Stand von vor zehn Jahren.
  3. Frühzeitig wechseln, wenn nötig. Wenn Ihr alter Tarif inzwischen unattraktiv ist, können Sie auch intern in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. Ihre Altersrückstellungen wandern bei der großen Anwartschaft mit.

Wer ins Ausland geht oder in die Heilfürsorge wechselt, sollte die Anwartschaft am gleichen Tag beginnen lassen, an dem der Vollschutz endet. Eine Lücke dazwischen kann den Versicherungsschutz und die Rückkehrgarantie kosten. Ich habe es mehr als einmal erlebt, dass Mandanten erst Monate später daran dachten, da war die saubere Anschlusslösung schon weg.

Wenn Sie vor einer solchen Pause stehen, holen Sie sich von Ihrem Versicherer beide Angebote, klein und groß, mit den konkreten Reaktivierungsbeiträgen für Ihr voraussichtliches Rückkehrjahr. Erst diese Zahl zeigt Ihnen, ob die teurere große Anwartschaft am Ende wirklich die günstigere ist.

Häufige Fragen

Was kostet eine Anwartschaft in der PKV?+

Die kleine Anwartschaft liegt meist bei rund 5 bis 10 Prozent des bisherigen Tarifbeitrags. Die große Anwartschaft ist deutlich teurer, weil sie weiter Altersrückstellungen bildet, hier sind 30 bis 45 Prozent des Beitrags üblich. Bei einem Tarif von 600 Euro wären das also grob 30 bis 60 Euro für die kleine und 180 bis 270 Euro für die große Variante.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?+

Beide sichern Ihren Gesundheitszustand, Sie kommen also ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Die kleine Anwartschaft sichert nur das. Die große Anwartschaft baut zusätzlich weiter Altersrückstellungen auf und friert Ihr Eintrittsalter ein, sodass der Beitrag nach der Pause nicht wegen des höheren Alters teurer wird.

Lohnt sich eine Anwartschaft für Beamte mit Heilfürsorge?+

Oft ja. Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleute mit freier Heilfürsorge brauchen während des aktiven Dienstes keine eigene Krankenversicherung, im Ruhestand aber eine Beihilfeversicherung in der PKV. Eine große Anwartschaft hält in der Zwischenzeit den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter fest, das spart später oft erheblich Beitrag.

Kann ich die PKV nicht einfach kündigen und später neu abschließen?+

Können Sie, aber das ist riskant. Bei einem Neuabschluss kommt eine erneute Gesundheitsprüfung, mit der Gefahr von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung. Außerdem sind die bis dahin angesparten Altersrückstellungen weg. Genau diese Risiken fängt die Anwartschaft ab.

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